Glamping Pod - XXL - Campingpark Waldwiesen

Glamping Pod – XXL

3 extra große Pods mit Sat-TV, Bad und Küche, je für 1 – 4 Personen, stehen ab 01.05.2020 am Schwimmteich mit Blick aufs Wasser zur Verfügung. Ob für den Kurzuraub, Wochendtripp oder Urlaub im Grünen, unsere 3 extra großen Camping Pods laden Sie zum Verweilen und Entspannen ein. Unsere Pods sind komfortabel eingerichtet, (siehe Einrichtung).

PODs 3stk
Einrichtung:

 

  • Dusche, WC und Waschbecken
  • 1 Doppelbett 140 x 200 cm,
  • 1 Schlafgelegenheit für 2 Personen je 80 x 200 cm (ausziehbar)
  • Sat – TV
  • Kleine Küche:
    • mit Mikrowelle
    • Spüle
    • Kühlschrank
    • Geschirr und Besteck für 4 Personen
    • Heißwasserkocher
    • Heizung
  • Innen- und Außenbeleuchtung
  • Terrasse mit Gartenmöbeln und Kamingrill
  • Parkplatz für PKW neben dem Pod

WLAN/WIFI gratis
Mega POD XL vergroessert Grundriss b gedreht

 
Bettzeug und Bettwäsche auf Anfrage und Aufpreis.

>>Preise

Das sollten Sie wissen …

Auszug aus den Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe, die von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) herausgegeben wurde:

1. Der Gastaufnahmevrtrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bereitgestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Anschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Gastgeber (Hotelier etc.) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4 a. Der Gast verpflichtet sich, bei der Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.

4 b. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung mit Frühstück 20 Prozent, bei Halbpension 30 Prozent, bei Vollpension 40 Prozent und bei Appartements 10 Prozent.

5 a. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

5 b. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast auf die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten.

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