Preise Glamping-Pod XXL - Campingpark Waldwiesen

Preise Glamping-Pod XXL

Glamping Pod XXL:

Preisstaffel ab 2023

ohne Bettzeug u. Bettwäsche

(Kopfkissen, Bettdecke und Bezüge bitte selber mitbringen)

Pauschale für Bettzeug u. Bettäsche €
1 Nacht für 2 Personen pro Nacht€ 87,00einmalig € 25,00
2 Nächte für 2 Personen pro Nacht€ 79,50einmalig € 25,00
ab 3 Nächte für 2 Personen pro Nacht€ 66,00einmalig € 35,00
ab 7 Nächte für 2 Personen pro Nacht€ 60,00einmalig € 45,00
jede weitere Person ab 3 Jahren pro Nacht€ 10,00einmalig € 12,50
unter 3 Jahren kostenlosfreieigenes Bettzeug u. Bettwäsche
Hund   –   zzgl. Reinigungspauschale einmalig € 10,005,00
zzgl. Anschlussgebühr (einmalig) € 2,50 und je verbrauchte kWh € 0,80  

Zur Buchung

Einrichtung:

  • Dusche, WC und Waschbecken
  • 1 Doppelbett 140 x 200 cm,
  • 1 Schlafgelegenheit für 2 Personen je 80 x 200 cm (ausziehbar)
  • Sat – TV
  • Kleine Küche:
    • mit Mikrowelle
    • Spüle
    • Kühlschrank
    • Geschirr und Besteck für 4 Personen
    • Heißwasserkocher
    • Heizung
  • Innen- und Außenbeleuchtung
  • Terrasse mit Gartenmöbeln
  • Parkplatz für PKW beim Pod
  • WLAN/WIFI kostenlos

Für die Reservierung von einem Camping Pod benötigen wir eine Anzahlung von € 100,00. Diese wird bestätigt und bei der Abreise voll angerechnet. Bei einer Stornierung bis 30 Tage vor Anreise kann die Anzahlung nicht erstattet werden.

Wichtig für alle Mietobjekte:
Anreise nach 15:00, Abreise bis 11:00 Uhr.


Das sollten Sie wissen …

Auszug aus den Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe, die von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) herausgegeben wurde:

1. Der Gastaufnahmevrtrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bereitgestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Anschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Gastgeber (Hotelier etc.) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4 a. Der Gast verpflichtet sich, bei der Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.

4 b. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung mit Frühstück 20 Prozent, bei Halbpension 30 Prozent, bei Vollpension 40 Prozent und bei Appartements 10 Prozent.

5 a. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

5 b. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast auf die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten

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