Gruppenzeltwiese mit Feuerstelle
Warmduschen und Müllgebühren inklusive!
Familien mit mehr als drei eigenen Kindern, ein Kind frei!
Preise gelten ab 2024
Personengebühr pro Nacht | € |
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Erwachsener | 8,25 |
Jugendliche (10-17 J.) | 6,00 |
Kinder (3-9 J.) | 5,50 |
Hund | 3,00 |
Tagesbesucher | 4,00 |
Fahrradfahrer Pauschale 1 – 2 Personen je | 12,00 |
Besucher pro Nacht | Preise wie oben |
Zeltwiese: Stellplatzgebühr pro Nacht bis 4 Personen | |
Stellplatz (Zelt + Auto/Motorrad) | 12,00 |
€ | |
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2. Fahrzeug | 4,00 |
Stromanschluss (einmalig) | 2,50 |
Strom je kWh | 0,80 |
Kühlelemente pro Nacht | 1,50 |
Feuerstellenbenutzung pro Tag/Nacht | 10,00 |
Reisemobile Ent- und Versorgung mit Übernachtung | gratis |
Reisemobile Ent-und Versorgung ohne Übernachtung | 7,50 |
Wasser / Kanalanschuss | gratis |
Warmduschen und Müllgebühren inklusive! | |
Familien mit mehr als drei eigenen Kindern, ein Kind frei! |
Gruppen auf der Zeltwiese erhalten bei einer Teilnehmerzahl und Aufentaltsdauer ab 3 Übernachtungen
- ab 10 Personen 5 % Rabatt auf die Personengebühr
- ab 20 Personen 10 % Rabatt auf die Personengebühr
- ab 30 Personen 15 % Rabatt auf die Personengebühr
- ab 40 Personen und mehr 20 % Rabatt auf die Personengebühr
Stellplatzmiete auf der Zeltwiese pro 4 Personen €12,00
Zur Buchung
Für die Reservierung von Gruppen auf der Zeltwiese benötigen wir eine Anzahlung von € 100,00. Diese wird bestätigt und bei der Abreise voll angerechnet. Bei einer Stornierung bis 30 Tage vor Anreise kann die Anzahlung nicht erstattet werden.
Das sollten Sie wissen …
Auszug aus den Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe, die von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) herausgegeben wurde:
1. Der Gastaufnahmevrtrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Anschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastgeber (Hotelier etc.) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4 a. Der Gast verpflichtet sich, bei der Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
4 b. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung mit Frühstück 20 Prozent, bei Halbpension 30 Prozent, bei Vollpension 40 Prozent und bei Appartements 10 Prozent.
5 a. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5 b. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast auf die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Preisänderungen vorbehalten.
Nun bleibt mir nur noch zu sagen:
Ich freue mich auf Ihren Besuch!
Auf Wiedersehen bis bald in meinem Reich,
dem Campingpark Waldwiesen.