WLAN, Warmduschen, Müllgebühren und Kanal- Trinkwasseranschluss inklusive!
Familien mit mehr als drei Kindern, ein Kind frei!
Preise gelten ab 2022
Personengebühr pro Nacht | € |
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Erwachsener | 8,25 |
Jugendliche (10-17 J.) | 6,00 |
Kinder (3-9 J.) | 5,50 |
Hund | 3,00 |
Tagesbesucher | 3,00 |
Fahrradfahrer Pauschale 1 – 2 Personen, je | 12,00 |
Besucher pro Nacht | Preise wie oben |
Stellplatzgebühren | |
Stellplatz (Zelt + Auto/Motorrad) * | 11,00 bis 17,00 |
Stellplatz (Wohnwagen + Auto) * | 12,00 bis 17,00 |
Stellplatz (Motor-Caravan) * | 12,00 bis 17,00 |
* Stellplatz je nach Größe immer inklusive ein Auto oder bis 3 Motorräder |
€ | |
2. Fahrzeug | 4,00 |
Stromanschluss (einmalig) | 2,50 |
Strom je kWh | 0,80 |
Kühlelemente pro Nacht | 1,50 |
Feuerstellenbenutzung pro Tag/Nacht | 10,00 |
Reisemobil Ent- und Versorgung mit Übernachtung | gratis |
Reisemobil Ent- und Versorgung ohne Übernachtung | 7,50 |
Wasser / Kanalanschuss | gratis |
Warmduschen und Müllgebühren inklusive! | |
Familien mit mehr als drei Kindern, ein Kind frei! |
Aktuelle Angebote
In der Hauptsaison
- gewähren wir bei 14 Übernachtungen
- 10 % auf die Personengebühren
- (nicht bei Mietobjekten)
Superangebot in der Vor- und Nachsaison
- Alles ohne Karte, ohne Mitgliedschaft, ohne extra Kosten !!
- 7 Nächte wohnen – 6 Nächte zahlen!
- 08.04. – 29.04.2024
03.06. – 11.07.2024
26.08. – 30.09.2024
07.10. – 25.10.2024
- 08.04. – 29.04.2024
auch länger möglich – außerhalb der Saison und nach Vereinbarung; Gilt auch für alle Mietobjekte, auch für Ihren Aufenthalt im Zelt oder Wohnwagen / Motorcaravan. Bis zu 25 % Rabatt möglich; Strom nach Verbrauch (kein Rabatt)
Hier geht es zu Ihrer Buchung
Das sollten Sie wissen …
Auszug aus den Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe, die von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) herausgegeben wurde:
1. Der Gastaufnahmevrtrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer berstellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Anschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastgeber (Hotelier etc.) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4 a. Der Gast verpflichtet sich, bei der Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
4 b. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung mit Frühstück 20 Prozent, bei Halbpension 30 Prozent, bei Vollpension 40 Prozent und bei Appartements 10 Prozent.
5 a. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5 b. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast auf die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten
Nun bleibt mir nur noch zu sagen:
Ich freue mich auf Ihren Besuch!
Auf Wiedersehen bis bald in meinem Reich,
dem Campingpark Waldwiesen.