Das sollten Sie wissen …
Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS)
bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Auszug aus den Geschäftsbedingungen im Beherbergungsgewerbe, die von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) herausgegeben wurde:
1.
| Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald der Stellplatz/Mietobjekt/Zimmer bereitgestellt und zugesagt oder, falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden sind. |
4.
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Der Gast verpflichtet sich, bei der Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
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2.
| Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. |
5.
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a) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Stellplatzes/Mietobjektes/Zimmers hat der Gast auf die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen. |
3.
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Der Gastgeber (Platzbetreiber etc.) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Stellplatzes/Mietobjektes/Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
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6.
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Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
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- Die Anzahlung je Ferienhaus beträgt € 120,00 (ist in jedem Fall notwendig).
- Die Anzahlung je Mietwohnwagen beträgt € 50,00 (ist in jedem Fall notwendig).
- Die Anzahlung je Camping Pod beträgt € 100,00 (ist in jedm Fall notwendig)
- Die Anzahlung je Glamping Pod beträgt € 100,00 (ist in jedem Fall notwendig)
- Die Anzahlung für das Ferienapartment beträgt € 100,00 (ist in jedem Fall notwendig)
- Die Anzahlung je Stellplatz beträgt € 50,00 (ist in jedem Fall notwendig)
- Die Anzahlung je Zelt-Gruppenplatz auf der Zeltwiese beträgt € 100,00 (ist in jedem Fall notwendig)
Überweisen Sie bitte den betreffenden Betrag auf unser Konto:
Bankverbindung
IBAN: DE53 5625 0030 0001 1610 16
SWIFT-BIC: BILADE55XXX
Konto-Nr. 1161016, BLZ 562 500 30, KSK Birkenfeld.
Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten
Nun bleibt mir nur noch zu sagen:
Ich freue mich auf Ihren Besuch!
Auf Wiedersehen bis bald in meinem Reich,
dem Campingpark Waldwiesen.
Ihre Gräfin Theresa von Waldwiesen